D. Plonski Kampfmittelbergung    
           Flexibel und Zuverlässig im Dienste der Sicherheit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Eine Beauftragung bedarf der schriftlichen Form. Die aktuelle technische Anweisung des Staatlichen Kampfmittelräumdienstes wird im Auftragsfall vertraglicher Bestandteil, gleiches gilt auch für deren mündlichen Weisung.
  2. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß/Stundenlohnzettel.
  3. Vertragsgrundlage analog VOB. Die Arbeiten sind keine Bauleistungen nach § 13 UsTG.
  4. Fristen von 2 Wochen zwischen Beauftragung und Beginn der Arbeiten entsprechende der Anmeldung gemäß § 14   SprengG sind zu beachten. Bei Unterbrechung von mehr als 10 Tagen muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
  5. Fremdanlagen sind verbindlich anzuzeigen. Lagepläne sind durch AG auszuhändigen. Sollten keine Lagepläne vorhanden  sein, werden diese von uns beschafft und auf Nachweis in Rechnung gestellt.
  6. Erklärung der Zutrittsberechtigung durch AG.
  7. Übergabe von Bauplänen, Papierform und digital mit UTM -Eckkoordinaten durch AG. Die Übertragung der Planung in die Örtlichkeit obliegt dem AG.
  8. Eventuell auftretende Flurschäden, Setzungen durch den Baustellenbetrieb, Tiefensondierung übernehmen wir keine Haftung.
  9. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um zirka-Angaben, den übermittelten Vorgaben, die nach endgültigem Bauablauf nach oben oder unten differieren können, Daher behalten wir uns Mengenänderungen ausdrücklich vor.
  10. Zulagen für Überstunden, Nachtschichten oder Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gemäß BRTV für die Bauwirtschaft neuster Stand gesondert in Rechnung gestellt.
  11. Dieses Angebot wurde von uns kostenfrei erarbeitet. Bei Weitergabe oder Vervielfältigung, auch nur auszugsweise ohne unsere schriftliche Genehmigung, behalten wir uns eine Berechnung vor.
  12. Das Baufeld muss frei von Bäumen, Sträuchern, Haufwerken und aufgehendem Bewuchs sein. Sollte keine Baufreiheit bestehen werden die Arbeiten nicht begonnen. Der Zeitaufwand/Ausfall wird gesondert in Rechnung gestellt.
  13. Wir gehen davon aus, dass unsere Arbeiten kontinuierlich in einem Zuge ausgeführt werden können. Unserer Kalkulation liegt dabei eine einmalige BE (Baustelleneinrichtung) zu Grunde.
  14. Stillstandzeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, werden zum Nachweis abgerechnet mit 225€ pro angefangener Stunde mit maximal 8,0 Arbeitsstunden pro Tag.
  15. Eine Absage der terminlichen Bestellung von Personal oder Geräte muss 24 Stunden vor dem Einsatz erfolgen.
  16. Medienfreiheit für Erdarbeiten, Tiefensondierung ist bauseits zu gewährleisten.
  17. Eine gegebenenfalls erforderliche Gestellung von Sicherungspersonal bzw. Absperrmaßnahmen ist kein Angebotsbestandteil.
  18. Eventuell notwendige Straßensperrungen oder Absperr- bzw. Sicherungsmaßnahmen inkl. des Einholens der hierfür erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden sind bauseits zu veranlassen und zu koordinieren