Leistungen
Wir bieten Ihnen die Ausführung aller Leistungen, die im Rahmen der § 7 und § 20 des Sprengstoffgesetzes gefordert werden zum Erlangen einer Freigabe auf Kampfmittelfreiheit, an.
Service
- Flächensondierung
- Bohrlochsondierung
- Bohransatzkontrolle
- baubegleitende Kampfmittelsondierung
- Leiten von Räumstellen
Bei Intresse übersenden wir Ihnen gern ein kostenloses und unverbindliches Angebot.