Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Eine Beauftragung bedarf der schriftlichen Form. Die aktuelle technische Anweisung des Staatlichen Kampfmittelräumdienstes wird im Auftragsfall vertraglicher Bestandteil, gleiches gilt auch für deren mündlichen Weisung.
- Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß/Stundenlohnzettel.
- Vertragsgrundlage analog VOB. Die Arbeiten sind keine Bauleistungen nach § 13 UsTG.
- Fristen von 2 Wochen zwischen Beauftragung und Beginn der Arbeiten entsprechende der Anmeldung gemäß § 14 SprengG sind zu beachten. Bei Unterbrechung von mehr als 10 Tagen muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
- Fremdanlagen sind verbindlich anzuzeigen. Lagepläne sind durch AG auszuhändigen. Sollten keine Lagepläne vorhanden sein, werden diese von uns beschafft und auf Nachweis in Rechnung gestellt.
- Erklärung der Zutrittsberechtigung durch AG.
- Übergabe von Bauplänen, Papierform und digital mit UTM -Eckkoordinaten durch AG. Die Übertragung der Planung in die Örtlichkeit obliegt dem AG.
- Eventuell auftretende Flurschäden, Setzungen durch den Baustellenbetrieb, Tiefensondierung übernehmen wir keine Haftung.
- Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um zirka-Angaben, den übermittelten Vorgaben, die nach endgültigem Bauablauf nach oben oder unten differieren können, Daher behalten wir uns Mengenänderungen ausdrücklich vor.
- Zulagen für Überstunden, Nachtschichten oder Sonn- und Feiertagsarbeiten werden gemäß BRTV für die Bauwirtschaft neuster Stand gesondert in Rechnung gestellt.
- Dieses Angebot wurde von uns kostenfrei erarbeitet. Bei Weitergabe oder Vervielfältigung, auch nur auszugsweise ohne unsere schriftliche Genehmigung, behalten wir uns eine Berechnung vor.
- Das Baufeld muss frei von Bäumen, Sträuchern, Haufwerken und aufgehendem Bewuchs sein. Sollte keine Baufreiheit bestehen werden die Arbeiten nicht begonnen. Der Zeitaufwand/Ausfall wird gesondert in Rechnung gestellt.
- Wir gehen davon aus, dass unsere Arbeiten kontinuierlich in einem Zuge ausgeführt werden können. Unserer Kalkulation liegt dabei eine einmalige BE (Baustelleneinrichtung) zu Grunde.
- Stillstandzeiten, die nicht von uns zu vertreten sind, werden zum Nachweis abgerechnet mit 225€ pro angefangener Stunde mit maximal 8,0 Arbeitsstunden pro Tag.
- Eine Absage der terminlichen Bestellung von Personal oder Geräte muss 24 Stunden vor dem Einsatz erfolgen.
- Medienfreiheit für Erdarbeiten, Tiefensondierung ist bauseits zu gewährleisten.
- Eine gegebenenfalls erforderliche Gestellung von Sicherungspersonal bzw. Absperrmaßnahmen ist kein Angebotsbestandteil.
- Eventuell notwendige Straßensperrungen oder Absperr- bzw. Sicherungsmaßnahmen inkl. des Einholens der hierfür erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden sind bauseits zu veranlassen und zu koordinieren